Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied (Kassenwart). Jeder Vorsitzende vertritt den Verein allein; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden den Verein gemeinsam.