| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |