Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gereichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.