Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens acht Vorstandsmitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Geschäftsführer vertritt den Verein allein.