Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt,dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5000 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.