Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, wenn dieser gewählt worden ist, und 2-3 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.