Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden zusammen oder durch einen der Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.