Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Personen, darunter die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter stets die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende.