Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 250,00 DM für den Einzelfall verpflichten, sind von dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart und von dem 1. und von dem 2. Schriftführer gemeinschaftlich zu unterzeichnen.