| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden sind befugt den Verein allein zu vertreten. |