Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei einem Geschäftswert über 300,00 EUR ist ein einstimmiger Beschluss des geschäftsführenden Vorstands notwendig.