Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Finanzreferenten und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Zahlungsanweisungen über 1.000,00 Euro muss der Finanzreferent stets mitunterzeichnen.