Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis sieben Vorstandsmitgliedern.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.