Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird von dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten.