Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Landesvorsitzenden oder den stellvertretenden Landesvorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten der Einwilligung des GBW Bundesvorstandes und des Vorstandes des Deutschen Guttemplerordens (I.O.G.T) e.V., Sitz Hamburg, bedürfen.
Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie als Vorstandsmitglieder mit sich selbst als Vertreter einer juristischen Person Rechtsgeschäfte vornehmen.