Gesellschaft zur Förderung der Forschung und Lehre am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel e. V.
Gesellschaft zur Förderung der Forschung und Lehre am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel e. V.
Kurzbezeichnung
Gesellschaft zur Förderung der Forschung und Lehre am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel e. V.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verpflichtungen des Vereins über 10.000,00 DM bedürfen der Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder.