Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart sind befugt den Verein allein zu vertreten.