Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den Schatzmeister allein oder durch die weiteren Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.