Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und höchstens drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Vorsitzenden und den alleinvertretungsberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Verein hat einen oder mehrere Geschäftsführer als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB.
Im Rahmen seines Aufgabenbereiches vertritt ein Geschäftsführer allein. Bei mehreren Geschäftsführern vertreten jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam.