Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.