Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Vorstandsmitgliedern, darunter der Landesvorsitzende/Sprecher und der Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Landesvorsitzende/Sprecher oder der Geschäftsführer vertreten den Verein gemeinsam.