Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den Schatzmeister oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.