Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Verpfichtungsgeschäfte bis zu EUR 500,00 ist jedes Vorstandsmitglied allein zur Vertretung berechtigt.