Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und drei weiteren Vorstandsmitgliedern
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter Ihnen müssen der Vorsitzende oder der Geschäftsführer sein.