Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu vier Vizepräsidenten und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen der Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.