Der vertretungsberechtigte Vorstand wird als Präsidium bezeichnet und besteht aus dem Präsidenten, zwei stellvertretenden Präsidenten, - soweit bestellt - dem Geschäftsführer und und bis zu zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer von ihnen der Präsident, ein stellvertretender Präsident oder der Geschäftsführer sein muss.