Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einer / einem Vorsitzenden und ihrer / seinem Stellvertreter*in. Das Präsidium beruft nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Es können besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt werden (Geschäftsführer).