Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Finanzvolumen über 10.000,00 Euro ist die Unterschrift der Präsidentin oder der Vizepräsidentin und eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.