Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.000 € wird der Verein durch den Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.