Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vertreter des Präsidenten und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsident oder den Vertreter des Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.