Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter ihnen müssen der Präsident oder der Vizepräsident Finanzen sein.
Der Präsident und der Vizepräsident Finanzen sind befugt den Verein allein zu vertreten.