Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Finanzierungsvolumen ab 5.000,00 EUR, Grundstücksangelegenheiten und Darlehensaufnahmen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.