Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Vermögenswert von mehr als 1.000,00 € wird er Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, unter ihnen der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende