Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam.