Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte über 3000 Euro wird der Verein jedoch gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.