Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis maximal drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Projekte über EUR 1.500,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.