| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist befugt den Verein allein zu Vertreten.
Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |