| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Erwerb, Verkauf, zu Belastungen und Verfügungen betreffend das Clubvermögen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |