Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Geschäfte, deren Wert im Einzelfall 1.000,00 DM nicht übersteigt, ist der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt. Entscheidungen über Forschungs- und Förderungsanträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.