Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für Ausgaben, die den Betrag von EUR 200,00 übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.