Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand bedarf zu einer Verwendung von Geldern über einem Betrag von 300,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung.