Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen des Vorstandes über einem Betrag von 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gegenvorstandes erforderlich.