Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zur Höhe von maximal 75,00 Euro im Einzelfall oder bei wiederkehrenden Leistungen in Höhe von nicht mehr als 300,00 Euro jährlich vertritt der 1. Vorsitzende den Verein allein.