Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Veräußerung oder Übertragung von Anlagevermögen durch den Vorstand, dessen Wiederbeschaffungswert 50.000,00 EUR übersteigt, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.