| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter der Vorsitzende und mindestens ein Stellvertreter.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. |