Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Besteht Personalunion für zwei der vorgenannten Ämter, ist dieses Vorstandsmitglied berechtigt, den Verein allein zu vertreten.