Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bis zu einem Betrag von 500,00 EUR sind die Vorstandsmitglieder jeweils allein zeichnungs/vertretungsberechtigt.