Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder. 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis zu 3.000,- EUR vertritt der/die 1. Vorsitzende den Verein allein.