Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Vor dem Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.000,00 EUR belasten und vor dem Abschluss von Dienstverträgen hat der Vorstand den Vereinsbeirat anzuhören. Grundstücksverträge darf der Vereinsvorstand nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung abschließen.