Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.500,00 EUR der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedürfen. Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Vereinsrates und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.